Reform der Gewerbesteuer
Die Finanzsituation der Gemeinden ist desolat. Viele Kommunen sind nicht mehr in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen. Schuld an dieser Entwicklung ist die ungebremste Ausgabensteigerung und das zurückgehende Steueraufkommen. In den letzten Jahren sind den Gemeinden durch politische Entscheidungen in Bund und Ländern hohe Kostenzuwächse und Einnahmeausfälle zugemutet worden, ohne daß es zu finanziellen Kompensationen gekommen wäre. Zudem ist die Gewerbesteuer auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage stark rückläufig.
Es ist unbestritten, daß die Gemeinden eine solide finanzielle Grundlage zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Daß die Gewerbesteuer hierzu nicht geeignet ist, hat die Bundesregierung erkannt und daher die Kommission „Reform der Gemeindefinanzierung“ einberufen, die Alternativen zur Gewerbesteuer erarbeiten sollte. Ohne jedoch das Ergebnis der Kommissionsarbeit abzuwarten, haben Vertreter der rot-grünen Regierungskoalition angekündigt, den Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände aufzugreifen, der den Gemeinden kurzfristig höhere Einnahmen einbringt. Mittelfristig jedoch ist er schädlich, da eine weitere Pleitewelle rollen wird. Die Gründe dafür liegen in der umfassenden Mehrbesteuerung der ohnehin steuerlich überlasteten Unternehmen.
Das Städtetagmodell
Der Plan der Kommunen beinhaltet nicht nur eine Ausweitung des Kreises der Steuerpflichtigen um die Freiberufler, sondern auch eine erhebliche Ausweitung der Bemessungsgrundlage. Dem Gewerbeertrag hinzugerechnet werden Mieten, Zinsen, Pachten, Leasingraten und Gewinne aus der Veräußerung von Personenunternehmen. Ferner wird der Stufentarif, der bisher die Gewerbesteuerlast gemäß dem Gewinn ansteigen läßt, abgeschafft. Außerdem soll mit der Umgestaltung der gewerbesteuerlichen Organschaft die Verlustverrechnung eingeschränkt werden. Der vorgesehene Freibetrag von 25.000 Euro wird nur sehr wenigen Unternehmern helfen.
Dieser Vorschlag wird vom Mittelstand wegen seiner negativen wirtschaftlichen Folgen abgelehnt, weil er eine Substanzbesteuerung mit sich bringt, wodurch die katastrophale Eigenkapitalbasis der Unternehmen weiter geschwächt wird. Außerdem werden sich wegen der Verbreiterung der Bemessungsgrundlage viele Investitionen nicht mehr lohnen. Für Existenzgründer wird die Steuerbelastung in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung stark ansteigen. Gründungen werden erschwert. Die Einbeziehung von Freiberuflern wird eine erhebliche Steuerbelastung für diese Berufsgruppe zur Folge haben. Leistungen von Freiberuflern werden künftig teurer.
Die Alternative
Die sinnvolle Alternative zum Städtetagmodell ist die kommunale Bürgersteuer. Die Gewerbesteuer wird abgeschafft. Gemeinden erhalten statt dessen einen individuellen Hebesatzanspruch auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer. Denn nicht nur die Un-ternehmen, sondern jeder Bürger nutzt die Infrastruktur seiner Kommune. Dieser Vorschlag hat viele Vorteile, weil die Gemeinde für eine angemessene Mittelverwendung verantwortlich ist. Die Bürger können das Einnahme und Ausgabeverhalten der Kommunalpolitiker durch Wahlen wirksam sanktionieren. Zudem erhalten die Kommunen eine hohe finanzielle Planungssicherheit, weil die Bürgersteuer weniger konjunkturanfällig ist. Außerdem führt Wegfall der Gewerbesteuer zu einer Erhebungsaufwandreduzierung bei den Finanzämtern.
Weitere flankierende Maßnahmen
Flankierend zur kommunalen Bürgersteuer sind weitere Maßnahmen notwendig. Für Leistungsgesetze muß das Konnexitätsprinzip eingeführt werden. Politische Maßnahmen müssen künftig von dem finanziert werden, der sie beschließt. Des weiteren muß die Personalstruktur der Gemeinden reformiert werden. Die Privatisierung nichthoheitlicher Aufgaben ist notwendig. Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge können vollständig durch private Unernehmen erbracht werden.